Termine und Veranstaltungen

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Aufgaben der Kreissynode

Nach Artikel 72 der Grundordnung der Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck trägt die Kreissynode eine Mitverantwortung für den Dienst an Wort und Sakrament im Kirchenkreis. Dabei hat sie folgende Aufgaben:

  1. Sie fördert die Gemeinschaft der im Kirchenkreis verbundenen Gemeinden durch Erfahrungsaustausch und gemeinschaftliche Veranstaltungen.
  2. Sie soll zu den für Auftrag und Arbeit der Kirche im Kirchenkreis wichtigen Vorgängen und Zuständen Stellung nehmen und dafür eintreten, dass der Auftrag der Kirche in der Öffentlichkeit erfüllt und die Gebote Gottes im öffentlichen Leben beachtet werden.
  3. Sie trägt mit Rat und Empfehlungen dafür Sorge, dass auf dem Gebiet der kirchlichen Lebensordnung und der Amtshandlungen in den Gemeinden des Kirchenkreises möglichst einheitlich verfahren wird.
  4. Sie soll die kirchlichen Werte im Kirchenkreis unterstützen und die Gemeinden in ihrer Verantwortung für die Werke der Kirche stärken.
  5. Sie fördert die Verbundenheit der Kirchengemeinden mit der Landeskirche.
  6. Sie schreibt die Kreisumlagen aus und beschließt über den Haushaltsplan des Kirchenkreises. Weiterhin nimmt sie die Rechnungslegung des Kirchenkreisvorstandes entgegen und erteilt ihm Entlastung.
  7. Sie beschließt in den kirchengesetzlich vorgesehenen Fällen kirchenrechtliche Vereinbarungen und Kirchenkreissatzungen, Kirchenkreissatzungen und die sie genehmigende Verfügung sind im Kirchlichen Amtsblatt bekanntzumachen.
  8. Sie wählt aus dem Kirchenkreis die Mitglieder für die Landessynode.
  9. Sie kann Anregungen und Anträge an die Landessynode richten.

 

Leitung des Kirchenkreises Hersfeld-Rotenburg

Der Kirchenkreis Hersfeld-Rotenburg nimmt  Aufgaben der Ev. Kirche im Landkreis Hersfeld-Rotenburg wahr. Seine Leitungsorgane sind:

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Die Kreissynode 

Vorsitzender: Reinhard Kerst, Oberellenbach
Zusammensetzung: 122 Mitglieder, für sechs Jahre gewählt

Zu den Mitgliedern gehören der Dekan des Kirchenkreises Hersfeld-Rotenburg, 35 geistliche Mitglieder (aus den jeweiligen Kooperationsräumen gewählte Pfarrer*innen) und 70 Laienmitglieder, der Diakoniepfarrer, zwei weitere Kirchenkreis-/ landeskirchliche Pfarrer*innen, vier gewählte und berufene Mitglieder der Landessynode und zehn vom Kirchenkreisvorstand berufene Mitglieder.

(Foto: Wilfried Apel)

Der Kirchenkreisvorstand:

Vorsitzender: Dekan Dr. Frank Hofmann, Stellvertreter*in:

Zusammensetzung: stellvertretende Dekanin/ stellvertretender Dekan, vorsitzendes Mitglied der Kreissynode, vier von der Kreissynode gewählte Laienmitglieder, ein von der Kreissynode gewähltes geistliches Mitglied.

 (Foto: Wilfried Apel)