Weil man immer mal gefragt wird …
Was muss man eigentlich tun, um wieder in die Kirche einzutreten? Diese Frage kommt immer wieder auf. Seit längerer Zeit sind die Hürden zum Kircheneintritt sehr gering. Zurecht! Menschen, die einmal aus Ärger, finanziellen Erwägungen oder anderen persönlichen Gründen ausgetreten sind und wieder einen Zugang zur Kirche gefunden haben, sollen nicht hauptsächlich nach ihren damaligen Beweggründen gefragt werden. Ziel ist, den Eintritt möglichst unkompliziert zu gestalten.
Taufe ist Voraussetzung
Um in die Kirche einzutreten oder wiedereinzutreten, muss man ihr durch Taufe schon angehört haben. Das betrifft sowohl katholisch wie evangelisch getaufte Christen. Ein aus der katholischen Kirche Ausgetretener kann genauso evangelisch werden, wie einer, der ehemals der evangelischen Kirche angehört hat.
Selbstverständlich beraten wir Menschen gerade dann, wenn sie die Konfession wechseln wollen. Aus ökumenischer Verbundenheit gab es schon immer mal Situationen, in denen man noch unentschlossenen katholischen Christen die Tragweite eines Konfessionswechsels deutlich gemacht hat. Beispielsweise sympathische oder unsympathische Pfarrer können da nicht der einzige Grund sein, denn dieser welchseln ja immer wieder einmal die Kirchengemeinde. Dennoch gibt es auch immer wieder ausgetretene katholische Christen, für die der Schritt in die evangelische Kirche stimmig ist und die wir dann gern willkommen heißen.
Wie geht der Eintritt konkret?
Der Austritt geschah bis vor kurzem noch beim jeweiligen Amtsgericht. Heute tritt man beim Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro aus. Der Ausgetretene hat dafür eine Gebühr bezahlt und eine Bescheinigung erhalten. Der Eintritt erfolgt bei der Kirche!
Es gibt prinzipiell zwei Möglichkeiten des Eintritts:
(a) Eintritt in einer Kircheneintrittsstelle
Prinzipiell kann man in ganz Deutschland in Kircheneintrittsstellen in die evangelische Kirche eintreten. Ob das München, Frankfurt oder auch Bad Hersfeld oder Rotenburg ist.
Die Kircheneintrittsstelle in Bad Hersfeld befindet sich im Dekanat. Dieses ist am Kirchplatz 4, direkt im Martin-Luther-Haus untergebracht. (Tel. 06621 - 2341)
Da aber nicht immer ein Pfarrer vor Ort ist, empfiehlt sich eine Terminvereinbarung.
Man kann hier beim Eintritt wählen, welcher Kirchengemeinde man zugehören möchte. In der Regel ist das die Ortsgemeinde, in der man wohnt. Es kann aber auch eine Wunschgemeinde angegeben werden. Dies entspricht dann einer Umpfarrung in die Wunschgemeinde, zu der die Ortsgemeinde formal noch zustimmen muss.
Nach dem Gespräch ist man direkt formal in die evangelische Kirche eingetreten und erhält eine entsprechende Bescheinigung.
(b) Eintritt in Kirchengemeinde
Eine weitere Möglichkeit des Eintritts ist der Gang zum eigenen Pfarramt bzw. die Vereinbarung eines Termins mit dem Pfarrer, der Pfarrerin.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Wie intensiv der Eintrittswillige über seine Beweggründe, warum er damals ausgetreten ist bzw. warum er wieder eintreten möchte, sprechen möchte, bestimmt er selbst. Am Ende des Gesprächs wird ein Formular ausgefüllt. Der Kirchenvorstand bestätigt formal den Eintritt in seiner nächsten monatlichen Sitzung und stellt dem Eingetretenen eine Mitgliedsbescheinigung aus. Mit dem Eintritt in die Kirche fallen dann - je nach Einkommen - Kirchensteuern an.
Wünschen Sie den Eintritt in eine Wunschgemeinde, müssen Sie dennoch zum Pfarrer der Ortsgemeinde gehen. Dieser nimmt sie auf. Dabei geben Sie an, dass Sie eine Wunschgemeinde haben.
Was muss ich mitbringen?
Gut ist, wenn Sie nachweisen können, dass Sie getauft sind (ggf. eine Taufbescheinigung aus dem Stammbuch der Eltern). Ist dies nicht möglich, gibt man an, wann (in etwa) und wo man getauft wurde (Ort, Kirche), über Kirchenbücher wird das von den jeweiligen Kirchengemeinden nachrecheriert.
Liegt Ihnen die Austrittsbescheinigung vor, bringen Sie diese mit. Ansonsten geben Sie bitte aus der Erinnerung an, wann und wo Sie ausgetreten sind.
So einfach ist der Eintritt. Herzlich Willkommen!